SPD Gechingen

 

Erklärung von Lothar Kante zum Strafbefehl gegen Exbürgermeister Jörg Nonnenmann

Veröffentlicht in Kommunalpolitik

Antrag in der Gemeinderatssitzung am 16.7.2008: Einforderung einer Stellungnahme der Kommunalaufsicht

Im April 2007 hatte das Landratsamt Calw der Staatsanwaltschaft verschiedene vom Exbürgermeister Nonnenmann zu verantwortende Vorgänge zur Kenntnis gebracht, um prüfen zu lassen, ob gegen das Strafrecht verstoßen worden ist.

Diese strafrechtliche Überprüfung ging nicht von den Gemeinderäten aus, sondern wurde von der Kommunalaufsicht bzw. von den Ermittlungsbehörden selbst eingeleitet. Die Gemeinderäte hatten dagegen eine kommunal- und verwaltungsrechtliche Prüfung der Sachverhalte initiiert, wozu sie sich als Kontrollorgan der Gemeinde verpflichtet sahen. Unter anderem hatte der Exbürgermeister einer Firma ein Gemeindegrundstück geschenkt, außerdem weitreichende Verpflichtungserklärungen unterschrieben sowie ohne Wissen des Gemeinderats und ohne Gegenzeichnung hohe Anwaltshonorare begleichen lassen, deren Übernahme von der Recht-schutzversicherung abgelehnt worden ist. Strafrechtliche Bewertung abgeschlossen In der Pressemitteilung vom 08.07.20088 erklärt die Staatsanwaltschaft Tübingen, dass sie die Er-mittlungen gegen den ehemaligen Althengstetter Bürgermeister wegen Untreue abgeschlossen hat. Ergebnis: Bei der Grundstücksschenkung sei laut Staatsanwaltschaft zwar „eine Verletzung gemeinderechtlicher Vorschriften“ nachgewiesen, strafrechtlich „ließ sich jedoch nicht hinreichend sicher genug belegen, dass der Beschuldigte einen Vermögensnachteil der Gemeinde gewollt oder billigend in Kauf genommen hätte“. Im Zusammenhang mit den Zahlungen an die Anwaltskanzlei sei zwar ein Verstoß gegen die Gemeindekassenordnung festzustellen, dieser reicht aber nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft für eine strafrechtliche Ahndung offenbar nicht aus. Die Rückzahlung von Erschließungsbeiträgen an ein Unternehmen „erwies sich zwar als verwaltungstechnisch umstritten, eine vorsätzlich begangene Untreue war […] jedoch nicht nachzuweisen“. Schließlich ergeht aber ein Strafbefehl über 60 Tagessätze, weil ein auf Gemeindekosten beschafftes Notebook ausschließlich privat genutzt worden ist. Freispruch zweiter Klasse? Nun kann jeder aus dieser strafrechtlichen Bewertung der Staatsanwaltschaft das heraus lesen, was er mag. Fest steht jedoch: Die Staatsanwaltschaft hat nicht festgestellt, dass keine rechtlichen Verstöße vorlagen, sondern es ist klar von „nachgewiesenen Verletzungen gemeinderechtlicher Vorschriften“ die Rede. Hinsichtlich einer strafrechtlichen Ahndung hat man sich jedoch, offensichtlich aus prozessökonomischen Gründen, auf den einzigen unstrittigen Untreuetatbestand beschränkt, nämlich der Tatsache, dass sich der Exbürgermeister einen Rechner von der Gemeindekasse bezahlen ließ, der 4 Jahre lang ausschließlich privat genutzt worden ist. Wenn jemand die Entscheidung der Staatsanwaltschaft nun so verstehen will, dass außer einer Lappalie nichts gegen Herrn Nonnenmann herausgekommen sei, der liegt aus mehreren Gründen falsch:
  • Wer die Veruntreuung eines teuren Arbeitsmittels als Lappalie ansieht, dem sei gesagt, dass dies in der freien Wirtschaft ein Grund zur fristlosen Kündigung ist, und zwar ohne Anspruch auf ein komfortables Ruhestandsgehalt, wie es der Exbürgermeister bezieht.
  • Aus der Mitteilung der Staatsanwaltschaft lässt sich nicht im Geringsten ableiten, dass die Vorwürfe der Gemeinderäte gegenüber dem Exbürgermeister zu Unrecht erhoben worden sind - im Gegenteil.
  • Die von den Gemeinderäten eingeforderte Bewertung, nämlich ob der Exbürgermeister gegen Kommunalrecht, Verwaltungsrecht und Gemeindeordnung verstoßen hat und ob sich daraus möglicherweise disziplinarische Folgen ergeben, ist noch gar nicht beantwortet. Hier ist weiterhin die Kommunalaufsicht in der Pflicht – nicht die Staatsanwaltschaft.
Erklärung der Kommunalaufsicht steht aus Wir müssen die jüngste kommunalpolitische Vergangenheit sauber aufarbeiten, sonst wird sie uns immer wieder einholen. Wir dürfen auch keinen Freiraum für Legendenbildung zulassen! Es muss darum geklärt werden, ob es zu beanstanden ist, wenn ein Bürgermeister ohne Auftrag, ohne Zustimmung des Gemeinderats weitreichende, finanziell riskante Verpflichtungserklärungen zum Nachteil der Gemeinde unterschreibt. Es muss für unsere zukünftige Arbeit geklärt werden, ob es in Ordnung ist, wenn ein Bürgermeister eigenständig ein Grundstück verschenkt, die Gemeindeordnung umgeht, und die Hauptsatzung ignoriert, um nur einige Punkte zu nennen. Eine Stellungnahme des Landrats zu den ihm im April 2007 zur Kenntnis gebrachten Vorgängen steht weiterhin aus. Wir stellen deshalb den Antrag an die Verwaltung, die Kommunalaufsicht zu einer entsprechenden Stellungnahme aufzufordern.
 

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