SPD Gechingen

 

Reizthema „Tierrettungsstation"

Veröffentlicht in Kommunalpolitik

Aus der Gemeinderatssitzung Althengstett am 24.09.2008. Der Gemeinderat lehnt das Baugesuch trotz fehlender baurechtlicher Grundlage erneut ab.

Ein Bericht von Lothar Kante

Hintergrund Der Tierschutzverein Calw hat im Jahr 2004 das verwahrloste Gelände einer ehemaligen Gärtnerei im Außensplitter „Eulert“ ersteigert. Seitdem wurden mehrere Bauanträge des Vereins durch den Gemeinderat, u.a. mit Verweis auf die Unvereinbarkeit mit dem Flächennutzungsplan, abgelehnt. Nun hat der Verein auch noch ein von ihm verlangtes Lärmgutachten vorgelegt und erneut einen Bauantrag eingereicht. Nachdem sich inzwischen das Landratsamt (LRA) unmissverständlich geäußert hat und keinen grundsätzlichen planungsrechtlichen Hinderungsgrund findet, hat die Verwaltung vorgeschlagen, dem Antrag auf „Teilabruch, Umbau und Sanierung des Kleintierstallgehäuses“ und die Errichtung von 5 Hundeboxen“ das Einvernehmen zu erteilen. Debatte in der Gemeinderatssitzung Nach kontroverser Diskussion wurde der Antrag des Tierschutzvereines mit 9 Stimmen der Freien- bzw. Unabhängigen Wählervereinigung und der CDU abgelehnt. Für den Antrag haben gestimmt: Bürgermeister Dr.Götz, Rohbeck / Gröger (Grüne), Kante (SPD). Während des Diskussionsverlaufes wurde deutlich, dass es der Mehrheit im Gemeinderat offensichtlich nicht allein darum ging, ob die Tierrettungsstation eine Lärmbedrohung darstellt oder ob sie mit dem Baurecht vereinbar ist. Nachdem diese jahrelang vorgebrachten Argumente nun durch die Einschätzung des Landratsamtes und dem Lärmgutachten faktisch gegenstandslos geworden sind, stellt sich heraus, dass man im Eulert eigentlich grundsätzlich keine Einrichtung des Tierschutzvereines haben will. Mangelnde Fairness gegenüber dem Tierschutzverein Es ist nicht fair, dass man dem Tierschutzverein ohne objektive Gründe zu haben misstraut und ihm so per se unterstellt, dass er sich möglicherweise später nicht an rechtliche Vorgaben (TA-Lärm) halten wird. Man hätte dem Verein auch die Kosten für das mehrere tausend Euro teure Lärmgutachten ersparen können, wenn von vornherein klar ist, dass sein Vorhaben in jedem Fall abgelehnt werden wird, also selbst dann, wenn das Gutachten keine bedenklichen Werte ergibt. Verpasste Chance Ob die Ablehnung vor dem Regierungspräsidium bzw. vor dem Gericht Bestand haben wird, ist wenig wahrscheinlich. Dem Tierschutzverein bleibt jedenfalls kaum eine andere Wahl, als den Rechtsweg zu beschreiten. Für die Gemeinde ergibt sich dadurch nicht nur ein unkalkulierbares Schadensersatzrisiko. Der Gemeinderat hat auch eine Chance vertan, das Vorhaben im positiven Sinne aktiv mitzugestalten, das in diesem Zusammenhang angeschlagene Image der Gemeinde aufzubessern und endlich einen unsäglichen Konflikt vom Tisch zu bekommen. Die von Lothar Kante im Gemeinderat vorgetragenen Argumente mit denen er seine Zustimmung für den Antrag begründet hat, sind nachfolgend wiedergegeben. Diskussionsbeitrag in der Gemeinderatssitzung Formal geht es bei dem Antrag um die Sanierung eines Kleintierstallgehäuses und um die Errichtung von 5 Hundeboxen. Eigentlich keine große Sache. Aber tatsächlich geht es um mehr. Das Verfahren ist belastet durch einen unglücklichen Verlauf seit Januar 2004, der wahrlich nicht allein dem TSV anzulasten ist. Wir haben heute abzuwägen zwischen den
  • Sorgen der Anwohner, die befürchten unzumutbaren Lärmbelästigungen ausgesetzt zu werden.
  • dem nachvollziehbaren Interesse des TSV, der endlich auf dem ihm gehörenden Gelände das tun möchte, wofür er einen gesellschaftlichen Auftrag hat, nämlich in Not geratenen Tieren zu helfen.
  • dem Interesse der Gemeinde, ihre Planungshoheit auszuüben.
Zum letzten Punkt zuerst: Wenn die Gemeinde planungshoheitlich seine Vorstellungen uneingeschränkt hätte durchbringen wollen, dann hätte sie tätig werden müssen, als dies noch möglich war, nämlich vor Versteigerung des Geländes! Dies wurde damals jedoch versäumt. Lärmproblem Die mögliche Lärmbelästigung ist ein schwerwiegendes Argument, das im Interesse der Anwohner ernst genommen und genau geprüft werden muss. Schließlich ist man mit der L179/ B295 schon genug gestraft, außerdem hat man schon einmal im Eulert mit einer Hundezucht schlechte Erfahrungen gemacht. Allerdings lag diese 100 m näher am Wohngebiet und beherbergte sehr viele, bis zu 100 Hunde. Das von einem unabhängigen Gutachter erstellte nun vorgelegte umfangreiche Lärmgutachten hat keinerlei Bedenken ergeben. Der mögliche Spitzenpegelwert unterschreitet die geltenden Richtwerte der TA-Lärm „deutlich“, selbst die für reine Wohngebiete festgelegten Werte werden eingehalten. Dafür gibt es verschiedene Gründe, z.B.:
  • Die Grenze der nächsten Wohnsiedlung ist mehr als 200 m entfernt,
  • Die topografische Lage ist günstig,
  • Hauptlärmquelle ist wohl doch eher die Landesstraße
Man muss sich auch einmal die potentiellen Lärmverursacher vergegenwärtigen: Es geht um ca. 25 Hunde, aufs Jahr verteilt sind das etwa alle 2 Wochen 1-2 Tiere, die für wenige Tage untergebracht werden müssen. Dabei hat nicht einmal jeder Findling stimmlich das Potential, so ohne weiteres eine Distanz von mehr als 200m so zu beschallen, dass am Ende noch ruhestörender Lärm ankommen kann. Ansonsten handelt es sich in erster Linie um vergleichsweise mehr oder weniger schweigsame Kleintiere (Katzen usw.). Alle Tiere müssen bisher in Privatwohnungen unterkommen, was auch nicht immer einfach zu organisieren ist. Trotzdem: Um lärmschutztechnisch ganz auf der sicheren Seite zu sein, wurden zusätzliche bauliche Maßnahmen empfohlen, die vom Tierschutzverein auch berücksichtigt werden. Aus der Sicht des Tierschutzvereines Dem Tierschützern wurde zu Beginn im Jahr 2004 offensichtlich nicht signalisiert, von dem Vorhaben die Finger zu lassen. Plötzlich gab es eine Kehrtwende – der Gemeinde. Da hieß es:
  • Flächennutzungsplan steht dem Vorhaben entgegen – es sei nur „Gärtnerei“ erlaubt
  • Abwasseranschluss sei problematisch
  • Lärmproblem und Einsprüche von Anwohnern lägen vor
  • Außerdem und überhaupt: man wolle kein Kreistierheim, usw.
Eine dezidierte Anfrage beim Landratsamt ergab jetzt aber, dass auch dort eigentlich keine wirklich belastbaren Hinderungsgründe gesehen werden, mit denen sich das Vorhaben baurechtlich sicher verhindern ließe:
  • Der Flächennutzungsplan muss eben nicht geändert werden,
  • Die Festlegung als „Gärtnerei“ ist überhaupt kein nutzungsrechtlich verbindlicher Begriff
  • Kanalanschluss an die Kläranlage ist unabhängig von der Nutzung zu sehen, er muss eh gemacht werden,
  • bei Tierheimen ist ohnehin davon auszugehen, dass es sich um „privilegierte Vorhaben“ handelt.
Kehrtwendung des Landratsamts? Ich bin mir auch nicht sicher, ob dass LRA in seiner Einschätzung tatsächlich eine Kehrtwendung gemacht hat, wie dies jetzt argumentiert wird. Mir jedenfalls liegt kein Schriftstück vor, worin das LRA, abgesehen vom notwendigen Einvernehmen der Gemeinde, weitere unüberwindbare Hinderungsgründe geäußert hätte. Das einzige Papier wonach das LRA dies protokolliert haben soll, spiegelte nicht die Meinung des LRA wider, sondern stammte, wie sich nachträglich rausstellte, aus der Feder des Ex-Bürgermeisters. Wohl wahr und zu bedauern ist dagegen, dass das LRA es leider auch in diesem Fall lange versäumt hat, unmissverständlich Stellung zu beziehen, um so frühzeitig zur Klärung beizutragen. Man hätte sich einige unnötige Diskussionen sparen können. Tierschutzverein verdient Vertrauen Der Tierschutzverein hat in das ersteigerte Gelände nicht nur sein Vermögen gesteckt, sondern auch in monatelangen ehrenamtlichen Arbeitseinsätzen 60 Tonnen Müll entsorgt, und aus einer partiellen Müllkippe ein ansehnliches Anwesen gemacht. Von der großen Lösung Kreistierheim hat man sich längst, schon 2004, verabschiedet. Es gibt auch keine objektiven Hinweise darauf, dass der TSV durch die Hintertür eine große Lösung nach dem Motto „Fuß in der Tür“ herbeiführen wird. Jede zusätzliche Erweiterung müsste ja außerdem auch erst genehmigt werden. Ferner sehe ich aufgrund der bisherigen offenen Vereinspolitik und der engagierten Arbeit des Vereins überhaupt keinen Anlass, warum man dem Verein misstrauen sollte. Der Verein hat alles gemacht, was von ihm erwartet wurde, und viel mehr. Er hat das Vertrauen der Gemeinde verdient. Wie wird es weiter gehen? Wir können das Baugesuch des Vereins wieder ablehnen, aber wie soll es dann weitergehen? Fest steht jedenfalls: Der TSV hat bereits sehr viel investiert. Ihm gehört das Gelände und er wird es behalten. Wenn wir das vorgelegte Gesuch erneut ablehnen, wird der Verein mit hoher Wahrscheinlichkeit Rechtsmittel einlegen, um seine Arbeit machen zu können. Was wollen wir als Gemeinde dem eigentlich entgegenhalten? Auf welche Rechtsgrundlage wollen wir uns berufen? Eine juristische Auseinandersetzung zu riskieren, ist der denkbar schlechteste Weg! Sie birgt auch das Risiko, dass dann Möglichkeiten entstehen, die wir nicht mehr, wie jetzt, mitgestalten können. Ich plädiere dafür, dass ein pragmatischer Schlussstrich in dieser Angelegenheit gezogen wird. Ich bin dafür, jetzt wo keine objektiven Gründe mehr dagegen sprechen, die Tierrettungsstation endlich zu ermöglichen und dem Bauantrag zuzustimmen. Freilich muss dies mit der Maßgabe erfolgen, dass die Zahl der erlaubten Hundeboxen beschränkt bleibt.
 

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