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Wasserentnahme verboten

Veröffentlicht in Allgemein

Die Entnahme von Wasser am Brunnen an der L356 zwischen Vollmaringen und Hochdorf ist verboten. Mitarbeiter des Baubetriebshofes haben ein Schild an dem Schacht zwischen Vollmaringen und Hochdorf angebracht, mit dem Hinweis, dass kein Wasser entnommen werden darf.

Auf Empfehlung des Umweltamtes des Landratsamtes Calw wurde die Anbringung des Schilds von der Stadt Nagold veranlasst.  

Hintergrund ist, dass infolge der Klimaveränderungen in den letzten Jahren die Grundwasserstände immer mehr zurückgehen. Das im Untergrund befindliche Wasser wird für den Naturraum und die dort vorhanden Pflanzen und Lebewesen benötigt. Entsprechend dem Wassergesetz von Baden-Württemberg wird eine wasserrechtliche Erlaubnis benötigt, wenn Grundwasser (auch zu Gießzwecken) entnommen wird. Diese Erlaubnis ist bei der unteren Wasserbehörde beim Landratsamt Calw zu beantragen.

 

 

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