Veröffentlicht in Aktuelles
am 22.12.2021 von Daniel Steinrode
Leserbrief von Bernd Gorenflo
Die Ausweisung von städtischen Fahrradflächen ist eine zukünftig wichtige und somit nachhaltige Aufgabe. Stichworte wären da Stadtklima, Aufenthaltsqualität, Verkehrswende, CO2-Einsparung … die Liste ließe sich fortsetzen.
Allerdings darf eine solche Planung nicht darin bestehen, diese Flächen aus dem Bestand der Fußgängerflächen zu rekrutieren, frei nach dem Motto: den einen wegnehmen und den anderen geben.
Eine derartige Planung ist kurzsichtig und nicht im Sinne einer zukunftsorientierten, verkehrsgerechten Stadtentwicklungsplanung: Denn Fahrradfahrer werden gegen Fußgänger ausgespielt und da es sich im unten geschilderten Falle auch um gemischte Rad- und Fußgängerwege handelt, sind diese Planungen auch gefährlich. So zu sehen an der Ankerbrücke. Der dort ausgewiesene Radweg ins Iselshäuser Tal und nach Horb beginnt hier am Busbahnhof, die erste Hürde ist zu nehmen: das dortige Restaurant hat gerade dort seinen Haupteingang, der Radfahrer fährt zwischen Lokal und dessen belebter Außengastronomie. Es herrscht „Querverkehr“, verursacht durch Servicepersonal und Gäste. Es folgt der Haupteingang des Einkaufsmarktes, auch hier queren die Einkaufenden die ausgeschilderte Trasse, da sie in der Regel über die Brücke von der Innenstadt herkommen, es folgt der Treppenaufgang zum Parkdeck. Nebenbei muss der Radfahrer auf die Passanten der vier Brücken achten, die rechtwinklig auf die Fahrbahn stoßen. Eine gefährliche Passage für Fußgänger und Radfahrer. Das ganze Szenario ereignet sich auf noch nicht einmal 100 m Länge.
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